Immobilien-Fibel

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige wichtige Begriffe der Immobilienwirtschaft und deren Bedeutung näher erläutern.
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Bruttogeschossfläche (BGF) gibt an wie viel Fläche über alle Geschosse insgesamt zur Verfügung stehen (inklusive aller Wände)


Gemeinschaftseigentum Dieser Begriff wird bei Immobilien verwendet, die mehreren Eigentümern gehören (z.B in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen).

Das Gemeinschaftseigentum beschreibt die in Ihrer Art und Beschaffenheit allen Eigentümer zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Eigentumsanteile.

z.B.: Hausflur, Garten, Müllstandsflächen, etc.


Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an wie viel m² Fläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße gebaut werden kann.

Beispiel: Bei einer GFZ von 2,5 darf auf einem 1 000 m² großen Grundstück eine Gesamtfläche von 2 500 m² gebaut werden (über alle Geschosse).


Grunddienstbarkeit Ein zugunsten einer Person oder Institution gesichertes Recht an einer Bestimmten Nutzung des Grundstückes. (z.B. Wegerecht, Leitungsrecht)

Eine Grunddienstbarkeit ist in Abteilung 2 des entsprechenden Grundbuches ersichtlich.


Grundflächenzahl (GRZ) gibt an wie viel m² des Grundstücks überbaut werden dürfen.

Beispiel: Bei einer GFZ von 0,5 darf auf einem 1 000 m² großen Grundstück ein Gebäude mit einer Grundfläche von 500 m² gebaut werden.


Grundschuld Eine zugunsten des Gläubigers in das Grundbuch eingetragene Schuld (zB. Darlehen), die dem Gläubiger bestimmte Rechte im Sinne seiner Forderung sichert.


Hausgeld (auch Wohngeld) Das Hausgeld ist die Summe der für die Bewirtschaftung des Objektes notwendigen Kosten. Hierunter fallen z.B. Heizkosten, Wasserkosten, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Kosten der lfd. Instandhaltung, usw.

Weiterhin wird zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten unterschieden.


Miteigentumsanteil (MEA) Beziffert den verhältnismäßigen Anteil eines Eigentümers an dem Gesamtobjekt.

Wird üblicherweise in x/1000 oder x/10000 usw angegeben.


nicht umlagefähige Kosten Hiermit sind die zum Hausgeld gehörenden Kosten gemeint, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können.

Hierzu gehören z.B. Instandhaltungskosten, Kontoführungsgebühren, Verwaltungskosten, Gebäudeversicherung etc.


Sondereigentum Dieser Begriff wird bei Immobilien verwendet, die mehreren Eigentümern gehören (z.B in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen).

Das Sondereigentum beschreibt hierbei das Eigentum, welches zur Nutzung nur dem entsprechenden Eigentümer zugeordnet wurde.

z.B.: Wohnung innerhalb des Mehrfamilienhauses, Parkfläche, Kellerraum etc


Sondernutzungsrecht Dieser Begriff wird bei Immobilien verwendet, die mehreren Eigentümern gehören (z.B in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen).

Ein Sondernutzungsrecht befähigt einen (oder mehrere) Eigentümer an der alleinigen Nutzung eines Teils des Gemeinschaftseigentums.

z.B.: Balkon, Kellerraum, Stellplatz, Terassen oder Gartenflächen


umlagefähige Kosten Hiermit sind die zum Hausgeld gehörenden Kosten gemeint, die auf den Mieter umgelegt werden können.

Dazu gehören z.B. Heizkosten, Wasserkosten, Stromkosten, Müllabfuhr usw.